Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung der Einkünfte eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Durchschnittssätzen; Wegfall der Einkunftsermittlung nach Durchschnittssätzen erst nach Hinweis der Finanzbehörde; Beginn der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) bzw. der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuer 1988
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine rückwirkende Versagung der Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach § 13a EStG; Maßgeblichkeit der Mitteilung des FA für den Zeitpunkt des Übergangs von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zu der nach § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 3 EStG; Berücksichtigung des Verschuldens des Land- ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
- BFH, 29.11.2001 - IV R 13/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 360
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76
Geltung des GDL - Nichtbuchführender Landwirt - Betriebseinnahmen aus bestimmten …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
Dieser Verpflichtung hat die Behörde aber auch dann zu genügen, wenn der Land- und Forstwirt vorsätzlich einen zu niedrigen, unter der Buchführungsgrenze liegenden Gewinn erklärt oder keine Steuererklärung abgegeben hat (Urteil des BFH vom 31. März 1977 IV R 159/76, BStBl II 1977, 549 zur früheren Regelung der Buchführungspflicht in § 161 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über landwirtschaftliche Buchführung vom 5. Juli 1935, RStBl I 1935, 908).Sie können aber keine Buchführungspflicht begründen und mangels Führung von Büchern auch keine Schätzung nach dem Vermögensvergleich rechtfertigen (BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 159/76, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BFH-Urteil vom 17. März 1977 IV R 116/73, BStBl II 1978, 76 ).
- BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81
Zwangsvollstreckung - Einstellung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf den §§ 708 Nr. 10, 711 Satz 1 Zivilprozeßordnung ( ZPO ) i.V.m. §§ 151 Abs. 1 und 155 FGO (vgl. den BFH-Beschluß vom 15. April 1981 IV S 3/81, BStBl II 1981, 402 ). - FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
Wegen der Frage, ob bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit die Sicherheitsleistung auch dem Fiskus obliegt, folgt der Senat der Auffassung des FG Baden-Württemberg im Urteil vom 26. Februar 1991 (4 K 23/90, EFG 1991, 338), auf das wegen der Begründung im einzelnen Bezug genommen wird. - BFH, 17.03.1977 - IV R 116/73
Feststellung - Bekanntgabe - Voraussetzungen für Buchführungspflicht - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
Sie können aber keine Buchführungspflicht begründen und mangels Führung von Büchern auch keine Schätzung nach dem Vermögensvergleich rechtfertigen (…BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 159/76, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BFH-Urteil vom 17. März 1977 IV R 116/73, BStBl II 1978, 76 ).
- BFH, 29.11.2001 - IV R 13/00
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) wurde in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 360 veröffentlicht. - FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
Zur Gewerblichkeit eines Krankenpflegedienstes
Ferner entsteht die Verpflichtung, Bücher zu führen, auch deswegen nicht rückwirkend, weil eine Buchführung nicht nachgeholt werden kann (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1999, 5 K 428/98, Revision eingelegt, Az. des BFH IV R 13/00, EFG 2000, 360 ).