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   FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98   

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FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98 (https://dejure.org/1999,11097)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.1999 - 5 K 428/98 (https://dejure.org/1999,11097)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 1999 - 5 K 428/98 (https://dejure.org/1999,11097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Einkünfte eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Durchschnittssätzen; Wegfall der Einkunftsermittlung nach Durchschnittssätzen erst nach Hinweis der Finanzbehörde; Beginn der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) bzw. der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuer 1988

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine rückwirkende Versagung der Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach § 13a EStG; Maßgeblichkeit der Mitteilung des FA für den Zeitpunkt des Übergangs von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zu der nach § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 3 EStG; Berücksichtigung des Verschuldens des Land- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76

    Geltung des GDL - Nichtbuchführender Landwirt - Betriebseinnahmen aus bestimmten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
    Dieser Verpflichtung hat die Behörde aber auch dann zu genügen, wenn der Land- und Forstwirt vorsätzlich einen zu niedrigen, unter der Buchführungsgrenze liegenden Gewinn erklärt oder keine Steuererklärung abgegeben hat (Urteil des BFH vom 31. März 1977 IV R 159/76, BStBl II 1977, 549 zur früheren Regelung der Buchführungspflicht in § 161 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über landwirtschaftliche Buchführung vom 5. Juli 1935, RStBl I 1935, 908).

    Sie können aber keine Buchführungspflicht begründen und mangels Führung von Büchern auch keine Schätzung nach dem Vermögensvergleich rechtfertigen (BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 159/76, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BFH-Urteil vom 17. März 1977 IV R 116/73, BStBl II 1978, 76 ).

  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf den §§ 708 Nr. 10, 711 Satz 1 Zivilprozeßordnung ( ZPO ) i.V.m. §§ 151 Abs. 1 und 155 FGO (vgl. den BFH-Beschluß vom 15. April 1981 IV S 3/81, BStBl II 1981, 402 ).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
    Wegen der Frage, ob bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit die Sicherheitsleistung auch dem Fiskus obliegt, folgt der Senat der Auffassung des FG Baden-Württemberg im Urteil vom 26. Februar 1991 (4 K 23/90, EFG 1991, 338), auf das wegen der Begründung im einzelnen Bezug genommen wird.
  • BFH, 17.03.1977 - IV R 116/73

    Feststellung - Bekanntgabe - Voraussetzungen für Buchführungspflicht -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
    Sie können aber keine Buchführungspflicht begründen und mangels Führung von Büchern auch keine Schätzung nach dem Vermögensvergleich rechtfertigen (BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 159/76, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BFH-Urteil vom 17. März 1977 IV R 116/73, BStBl II 1978, 76 ).
  • BFH, 29.11.2001 - IV R 13/00

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) wurde in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 360 veröffentlicht.
  • FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99

    Zur Gewerblichkeit eines Krankenpflegedienstes

    Ferner entsteht die Verpflichtung, Bücher zu führen, auch deswegen nicht rückwirkend, weil eine Buchführung nicht nachgeholt werden kann (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1999, 5 K 428/98, Revision eingelegt, Az. des BFH IV R 13/00, EFG 2000, 360 ).
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